Kann CCM19 auch für außereuropäische Websites verwendet werden?
Ursprünglich für Europa entwickelt – flexibel anpassbar weltweit
CCM19 wurde speziell entwickelt, um die Anforderungen der europäischen Datenschutzgesetze – insbesondere der DSGVO – sowie des deutschen TDDDG (ehemals TDDDG) und BDSG zu erfüllen. Die technische Grundlage und die Struktur des Systems sind jedoch so flexibel gestaltet, dass CCM19 auch außerhalb Europas eingesetzt werden kann.
Einsetzbar bei internationalen Datenschutzgesetzen
CCM19 kann im Normalfall an viele internationale Datenschutzgesetze angepasst werden, da diese häufig vergleichbare Anforderungen stellen – zum Beispiel in Bezug auf Transparenz, Einwilligung und Widerrufsmöglichkeiten. Unterstützt werden unter anderem:
- TDDDG: Telekommunikation-Digitale-Dienste-Gesetz – regelt in Deutschland u. a. die Einwilligung bei Cookies und ähnlichen Technologien. Land: Deutschland
- DSGVO: Datenschutz-Grundverordnung – zentrale EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre. Europäische Union
- BDSG: Bundesdatenschutzgesetz – ergänzt die DSGVO in Deutschland mit nationalen Regelungen, z. B. zur Videoüberwachung oder Mitarbeiterdaten. Land: Deutschland
- CCPA: California Consumer Privacy Act – gewährt Verbrauchern u. a. das Recht auf Auskunft, Löschung und Opt-out beim Datenverkauf. Land: USA (Kalifornien)
- LGPD: Lei Geral de Proteção de Dados – brasilianisches Datenschutzgesetz, orientiert sich inhaltlich stark an der DSGVO. Land: Brasilien
- POPIA: Protection of Personal Information Act – schützt personenbezogene Daten und regelt die Verarbeitung durch Unternehmen. Land: Südafrika